Ist das auch Ihre Meinung? Die Praxis spricht da leider eine andere Sprache. Oft genug scheitert die Umsetzung dieser Maxime an der Wirklichkeit. Oft genug erscheint einem Betroffenen das finanzielle Risiko, den Rechtsweg einzuschreiten, zu hoch – angesichts einer finanzkräftigen Gegenseite mit einer eigenen Rechtsabteilung.
Gut, wenn man in so einem Fall einen Rechtsschutzversicherer hat, der einem genau dieses finanzielle Risiko abnimmt! Stellen Sie sich vor, Sie haben für sich und Ihre Familie eine Fernreise gebucht, auf die Sie sich schon so lange gefreut haben. Das All-Inclusive-Angebot in die „DomRep“ kostet Sie von ihrem schwerverdienten Geld die stolze Summe von 4.992 Euro.
Doch welch unangenehme Überraschungen erwarten Sie am Urlaubsort…
Das neue Komforthotel ist erst teilweise fertig. Sie werden permanent vom Baulärm gestört. Das nervt nicht nur Sie, sondern auch das unfreundliche Hotelpersonal. Der endlose Weg zum Strand führt vorbei an unzähligen Baustellen. Und das ist erst der Anfang! Der ganze Urlaub ist alles andere als erholsam. Wenn wenigstens das Essen in Ordnung wäre…
Was tun?
Na klar: Zumindest eine teilweise Rückerstattung des Reisepreises muss her! Leider zeigt sich der Veranstalter nicht gerade begeistert von Ihrer Idee, Ihnen einen vierstelligen Betrag zu erstatten. Nun ist guter Rat teuer, im wahrsten Sinne des Wortes.
Also bekommt Ihre Rechtschutzversicherung Arbeit – aber haben Sie auch solche Vertragsstreitigkeiten in Ihrem Vertrag abgesichert? Oder nur den „Einsteiger-Rechtsschutz“ für Ihren Pkw?
Lassen Sie sich den Ärger mit zahlungsunwilligen Vertragspartnern abnehmen, lassen Sie sich Ihren Anwalt von Ihrem Rechtsschutz bezahlen! Bitte sprechen Sie einfach mit uns, wir beraten Sie gerne. Sie haben Fragen zu einem Thema? Sie wünschen weitere Informationen?
Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!
Das Kostenrisiko:
Hier sehen Sie, was Sie es kosten kann, wenn Sie Ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen wollen. Die Kosten gelten für vergleichsweise kleine Streitwerte von 5.000 Euro (1.000 Euro). Außergerichtlicher Vergleich: 1.033,40 € (290,36 €)
- Instanz: 2.546,62 € (768,28 EUR)
- Instanz: 5.197,42 € (1.560,0 EUR)
- Instanz: 8.715,36 € (2.597,12 EUR)
Die gerichtlichen Kosten beinhalten die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt.