Ja, es ist ein wenig überraschend: Ausgerechnet das oft überreguliert wirkende Deutschland sieht bei Wassersportgeräten keine Pflicht für eine Haftpflichtversicherung voraus.
Denkt man an die Kraft einer Schiffsschraube oder die Wucht, wenn man von einem Boot gerammt wird, bekommt man schon Kopfkino…
In anderen Ländern besteht daher mit gutem Grund Versicherungspflicht. Unter diesen Ländern finden sich u. a. auch die Niederlande, Italien, Spanien und die Schweiz.
Hier verpflichtet bereits der alleinige Besitz zur Haftpflicht. Wer mit dem eigenen Boot in einem Land mit Versicherungspflicht unterwegs sein möchte, muss vorhandenen Schutz daher auch nachweisen können.
Wie beim Pkw mit der „grünen Karte“ kann im Bootsbereich vorhandener Schutz mit der internationalen „blauen“ Versicherungskarte nachgewiesen werden.
Ggf. sollten Sie diese rechtzeitig vor Ihrer Reise beantragen.