Jeder kennt sie, nicht jeder mag sie, aber fast jeder kennt einen, der eine hat: unbemannte Flugobjekte, die man landläufig aber als „Drohne“ bezeichnet. Dass die Bezeichnung nicht korrekt ist, wissen Sie vermutlich schon, doch das trägt nichts zum Thema bei…
Fest steht, dass die unerwartete Verbreitung dieser „Drohnen“ in der Vergangenheit zu einer spürbaren Häufung von Schäden an Autos, Menschen oder Dachfenstern führte. Unachtsamkeit beim Fliegen, Abstürze durch Akkuschwäche, kein Sichtkontakt – es gibt mehr als genügend Gründe, weshalb es „krachen“ kann. Nicht selten kam der „Drohnenhalter“ ungeschoren davon, denn auf dem Fluggerät stand bisher nicht der geringste Hinweis auf ihn.
Letztlich musste der Gesetzgeber tätig werden und die Verwendung vernünftig regeln. Seit dem 7. April vergangenen Jahres gilt nun eine entsprechende Verordnung, die klare Spielregeln aufzeigt, die eingehalten werden müssen, wenn man keine Strafe riskieren will.
Wenn Sie selbst eine Drohne betreiben, lassen wir Ihnen sehr gerne ausführlichere Informationen dazu zukommen. Das wichtigste vor dem ersten Flug ist in jedem Fall Sorge zu tragen, dass ausreichender Haftpflichtschutz besteht.
Das Luftverkehrsgesetz fordert bereits seit 2009 das Vorhandensein von Versicherungsschutz – und genau wegen dieser Versicherungspflicht sind Drohnen in älteren Privathaftpflicht-Verträgen sehr häufig nicht mit abgesichert.
Sehr gerne überprüfen wir Ihren Schutz für Sie. Bei teureren Modellen kann es auch sinnvoll sein, über einen Kaskoschutz nachzudenken. Auch hier unterstützen wir Sie gerne.