Der nächste Winter kommt ganz sicher. Damit wird es unweigerlich wieder Dachlawinen geben, die von allen möglichen Gebäuden herunterrauschen. Wer haftet und zahlt dafür? Die deutsche Rechtsprechung verneint Fremdhaftung grundsätzlich: Der Eigentümer des Gebäudes, Hausverwalter, Mieter usw. haften in aller Regel nicht. Um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, reicht es meistens schon, wenn sie ein Schild „Vorsicht – Dachlawinen!“ an der Hauswand anbringen, gefährdete Flächen sperren oder Schutzgitter am Dach anbringen lassen. Die Natur zahlt nicht für Schäden, die sie anrichtet. Damit ist klar: Wenn Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben wollen (und wer will das schon?), dann brauchen Sie die richtigen Versicherungen. Betrachten wir als erstes mögliche Kfz-Schäden und deren Regulierung: Trifft eine Dachlawine ein vorbeifahrendes oder vor einem Gebäude geparktes Auto, so ist der Besitzer des Autos gut beraten, eine Kfz-Versicherung inklusive Voll- und Teilkasko zu haben. Dachlawinen zählen als Unfall. Die Vollkasko übernimmt die Schäden an Karosserie, Motor und sonstigen Teilen. Leider wirkt sich jedoch jeder Vollkasko-Schaden negativ auf Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) in der Vollkasko aus. Deshalb bieten viele Versicherer den Schutz gegen Dachlawinen bereits im Rahmen der Teilkasko an. In der Teilkasko gibt es keine SF-Klassen. Wer oder was kann noch zu Schaden kommen? Menschen, Tiere und Sachen. Die Unfallversicherung deckt Schäden, die eine Person erleidet. Wird ein Hund beim Gassigehen mit Herrchen verletzt, hilft eine Tierversicherung. Schäden an Sachen, z. B. an einem Kinderwagen, sind durch die Außenversicherung Ihrer Hausratversicherung gedeckt, Fahrräder über die Fahrradversicherung.
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