Homöopathie beruht auf der Annahme, dass für die Behandlung ein Arzneimittel anzuwenden ist, das in höherer Konzentration an Gesunden ähnliche Symptome hervorruft wie die Krankheit (Ähnlichkeitsprinzip). Vereinfacht dargestellt wird eine Ursubstanz so lange verdünnt, bis sie die gewünschte Potenz erreicht hat. Die Ursubstanz ist dann in der Regel nicht mehr nachweisbar, so stark wird verdünnt. In diesem Zusammenhang wird oft z. B. vom „Erinnerungsvermögen des Wassers“ gesprochen. Das wirkt auf manchen befremdlich. Entsprechend wird seit vielen Jahren über die Wirksamkeit homöopathischer Arzneien gestritten. Die einen argumentieren „was heilt, hat recht“, die anderen damit, dass wissenschaftlich keine über den Placeboeffekt hinausgehende Wirkung nachgewiesen werden kann. Dass die meisten Krankenkassen für diese Alternativmedizin aufkommen, ist vielen ein Dorn im Auge. Jahr für Jahr fließen Millionen an Beitragseinnahmen in die Homöopathie, was angesichts immer leererer Kassen infrage gestellt wird. Erstmals sprach nun ein Bundesgesundheitsminister öffentlich darüber, die Homöopathie aus dem Leistungskatalog der Kassen zu entfernen. Egal ob als Globuli oder als Tropfen, viele Patienten schwören auf diese Mittel und möchten nicht auf sie verzichten. Was sollen diese tun? Ist das Ende der Homöopathie nah? Nein, das ganz sicher nicht. Aber wer sich so behandeln lassen möchte, muss, wenn es zur Streichung kommt, selbst dafür aufkommen. Alternativ können dies auch bestimmte ambulante Zusatzversicherungstarife übernehmen – zumindest bis zur jeweiligen Erstattungsobergrenze. In der Regel kommen diese Tarife dann auch noch für weitere Leistungen auf. Das können beispielsweise Heilpraktikerleistungen sein oder Osteopathie. Hier muss man einfach schauen, was einem wichtig ist. Meist hat der Markt eine Lösung dafür. Bei aller Alternativmedizin sollte jedoch nicht vergessen werden, dass gerade schwere Erkrankungen kaum ohne konventionelle Medizin in den Griff zu bekommen sind. Auch bei dieser gibt es viele Fragen: Wer behandelt mich? Welche Therapien werden übernommen? Wie werde ich untergebracht, falls ich stationär behandelt werden muss? Oder nehmen Sie den eher harmlosen Fall eines zu ersetzenden Zahns. Auch hier wäre für den Königsweg Implantat leider der eigene Geldbeutel aufzumachen, um zur Kassenleistung zuzuzahlen. Wir raten daher jedem, sich in Ruhe Gedanken dar über zu machen, wie er sich Behandlungen auch in einem ernsten Fall vorstellt. Für sich, den Partner, die Kinder… In vielen Bereichen sind Verbesserungen über Zusatzschutz möglich. Und gerade bei Kindern bedeutet hervorragender Schutz nicht, dass monatlich ein Vermögen ausgegeben werden muss. Wir stehen gerne bei Fragen zum Versicherungsschutz in Fällen wie dem vorgenannten oder ähnlichen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!
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