Seit diesem Jahr gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), dessen Ziel es ist, die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu machen.
Unter anderem bringt es eine Bezuschussungspflicht durch den Arbeitgeber bei neuen und auch bereits bestehenden Verträgen mit sich.
Was das neue Gesetz im Detail beinhaltet und wann welche Elemente des BRSG greifen, erklären wir Ihnen bei Interesse gerne ausführlich.
Kontaktieren Sie uns einfach!