Fragen und Antworten zur Kameraversicherung
Was kann ich im Rahmen der Kameraversicherung versichern?
Was muss ich zum Vertragsabschluss einreichen?
Wie kann ich die Antragsunterlagen einreichen?
Ab wann besteht Versicherungsschutz?
Kann ich auch mehr Gegenstände als Platz im Antrag vorgegeben ist versichern?
Kann ich Gegenstände versichern zu denen ich kein Anschaffungsrechnung mehr habe?
Wir benötigen zu jedem Gegenstand einen Nachweis des Neuwertes und des Besitzes. Reichen Sie als Wertnachweis bitte ein Angebot eines deutschen Anbieters (auch Andruck der Übersicht eines Internetanbieters, nicht Versteigerung) mit namentlicher Nennung des Artikels und Neupreis in Euro ein oder lassen sich eine Bestätigung eines Fotohändlers zum Nachweis des Neuwertes geben.
Kann ich auch gebrauchte und/oder bei Ebay ersteigerte Gegenstände versichern?
Ja, reichen Sie zu gebraucht und/ oder bei Ebay ersteigerten Gegenständen die Kaufrechnung und einen Neuwertnachweis ein.
Kann ich auch Gegenstände versichern, die ich im Ausland gekauft habe?
Kann ich einen Gegenstand versichern, der auf dem Markt nicht mehr erhältlich ist?
Was ist mit Neuwert im Antrag gemeint?
Ich weiß das Herstellungsjahr meines Gerätes nicht?
Macht es einen Unterschied, ob die Gegenstände gewerblich oder privat genutzt werden?
Was gehört zu den Zubehörteilen?
Wie kann ich Ihnen Veränderungen an meiner bestehenden Versicherung mitteilen?
Für neu hinzukommenden Gegenstände legen Sie einfach eine Kopie der Anschaffungsrechnung bei. Vom Versicherer bekommen Sie dann einen Nachtrag zu Ihrem Versicherungsschein, wo die versicherten Gegenstände aufgeführt sind. Ein sich eventuell ergebender Mehrbeitrag wird wie bisher von Ihrem Bankkonto abgebucht.