Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen ab dem 1. März 2021 nur noch mit blauen Kennzeichen unterwegs sein. Die schwarzen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Anders als Pkw müssen die mehr als 1,8 Millionen Kleinkrafträder und Elektro-Kleinstfahrzeuge für den Betrieb auf öffentlichen Straßen aber nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen respektive eine Versicherungsplakette reichen. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün. Wer mit einem alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich dadurch strafbar. Das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm wird für Kleinkrafträder (Mofas, Mopeds und Roller) benötigt, die nicht mehr als 50 ccm Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde (km/h) fahren. Für Quads und Trikes gelten identische Richtwerte, ebenso wie für Elektroroller (hubraumunabhängig). Auch Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h, motorisierte Krankenfahrstühle und Mofas/Mopeds aus DDR-Produktion (z. B. die „Schwalbe“) mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren, benötigen ein solches Kennzeichen. Für E-Scooter und Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung erteilt wurde, ist eine Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm nötig.
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