In der Theorie ist ein Schadensfall eine einfache Sache: Eine Versicherte Gefahr verursacht an einem versicherten Gegenstand einen Schaden und der wird vom Versicherer dann in versichertem Umfang reguliert. Das klappt in den meisten Fällen auch ganz unkompliziert.
Eine der Voraussetzungen für eine reibungslose Schadenbearbeitung ist unter anderem, dass ein Schaden plötzlich und unerwartet eingetreten ist.
Und das bringt uns zum unliebsamen Thema Wartungsstau – und speziell im Zusammenhang mit Fotovoltaikanlagen. Im Rahmen einer Fotovoltaikversicherung sind natürlich auch ganz konkret benannte Gefahren versichert.
Brennt Ihr Haus ab, wobei auch die Anlage zerstört wird, ist dies versichert – egal, ob Sie Ihre Anlage haben warten lassen oder nicht. Auch auf eine Deckung für Schäden durch Sturm oder einen Blitzeinschlag hat die Wartung der Anlage in aller Regel nur wenig Einfluss (wobei, bei mangelhaftem Montagesystem…).
Nun ist der Schutz einer Fotovoltaikversicherung aber sehr viel weitreichender und kann z. B. auch innere Betriebsschäden an den Wechselrichtern und ähnliches mit abdecken. Wird die Wartung der Komponenten Ihrer Anlage vernachlässigt, ist es über kurz oder lang unumgänglich, dass es zu einem Schaden kommt (quasi „mit Ansage“).
Nun ist es aber nicht Aufgabe des Versicherungsunternehmens, die Folgekosten eines Wartungsstaus zu bereinigen, sondern versicherte Schäden innerhalb der Versichertengemeinschaft zu regulieren.
Daher besteht die Möglichkeit der Prüfung, ob Sie den Schaden nicht evtl. begünstigt haben – das kann zu einer Kürzung der Leistung bis auf null führen. Bitte gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz nicht und lassen Sie regelmäßige Wartungen durchführen.