Wir hätten da was für Sie:
Vorsatz 1 – Hab und Gut endlich gegen Elementarschäden absichern!
Vorsatz 2 – endlich Pflegevorsorge für die Familie treffen!
Vorsatz 3 – uns Veränderungen zeitnah mitteilen, damit Ihr Schutz nicht leidet!
Vorsatz 1 – Hab und Gut endlich gegen Elementarschäden absichern!
So ein Jahreswechsel ist ja immer ein willkommener Anlass, Vorsätze zu fassen und wichtige Dinge anzugehen, die man schon viel zu lange vor sich her schiebt. Wir haben uns auch mal so unsere Gedanken gemacht und Ihnen drei Vorschläge für gute Vorsätze zusammengestellt. Den Anfang macht die Absicherung Ihres Hab und Guts gegen Elementarschäden. In den nächsten Jahren wird diese Form der Absicherung aus unserer Sicht noch wichtiger, denn die Naturgewalten können jeden treffen. Das vergangene Jahr hat wieder einmal gezeigt, dass die Kraft der Natur sehr zerstörerisch sein kann.
Sie erinnern sich sicher noch an die Bilder der Überschwemmung von Simbach am Inn. Doch nicht jede Überschwemmung schafft es in die Nachrichten. Und genau da sehen wir und auch die meisten Regierungen der Bundesländer das Problem: In unzähligen unspektakulären Fällen springt keine öffentliche Hand ein und Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Generell wird in vielen Bundesländern immer lauter davon gesprochen, dass man künftig nur noch dann unterstützen wird, wenn man sich nicht gegen Elementarschäden hat absichern können, weil die Lage des Gebäudes es nicht zuließ. Addiert man den Sachschaden, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten zusammen, sind diese
Kosten sehr schnell fünfstellig. In Simbach waren nicht wenige Häuser gar nicht mehr zu retten und mussten abgerissen werden.
Von der Reinigung bis hin zum Abriss und Neuaufbau würde eine Elementarschadendeckung (Einschluss der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung) für alle anfallenden Kosten aufkommen. Die Bundesländer reden nicht umsonst immer häufiger davon, dass der Einschluss einer Elementarschadendeckung in die Wohngebäude- und die Hausratversicherung jedem nur dringlich ans Herz gelegt werden kann. Diese sinnvollen Leistungserweiterungen kosten in aller Regel kein Vermögen an Mehrprämie. Gerne berechnen wir Ihnen hier individuelle Angebote, damit Sie eine vernünftige Entscheidung treffen können.
Das alles sind Elementarschäden
Nicht nur Überschwemmungen fallen unter die Elementarschäden. Mit dem Einschluss sichern Sie Ihr Hab und Gut auch gegen die nachstehenden Schadensursachen ab:
- Starkregen / Überschwemmung / Rückstau
- Hochwasser
- Schneedruck
- Lawinen/Erdrutsch
- Erdsenkung
- Erdbeben
- Vulkanausbruch
Es steckt also jede Menge Schutz in dieser sinnvollen Erweiterung. Sperren Sie das unnötige Risiko der Elementarschäden einfach aus, bevor aus „ich könnte…“ ein „ach, hätte ich nur…!“ geworden ist.
Vorsatz 2 – endlich Pflegevorsorge für die Familie treffen!
Wenn unsere Regierung sich ausgiebig mit einem Thema befasst und versucht, es mit Reformen in den Griff zu bekommen, dann ist eines sicher: Das Problem ist tatsächlich ein großes! Zum Jahreswechsel griff die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes. Pflege ist ein Thema, das jeden von uns betrifft.
Das ist nicht nur etwas für „alte Leute“ oder „die anderen“. Das betrifft einen selbst, die Familie, die Eltern,… Doch, da muss man sich schon mal drum kümmern. Die frische Reform kann man hier als willkommenen Anlass nehmen, sich auch mal mit diesem eher unerfreulichen Thema zu befassen. Nur so können Sie die Situation im Pflegefall so weit entschärfen, dass Sie nicht zur
finanziellen Bruchlandung für den Pflegepatienten und seine nahen Angehörigen wird. Für einen Pflegeheimplatz im Pflegegrad 2 müssen Sie mit einer Eigenbeteiligung von rund 1.600 Euro rechnen (das schwankt von Heim zu Heim etwas). Dieser Betrag kann sicher zum Teil aus der Altersrente des Patienten beglichen werden – aber wer hat schon so eine hohe Nettorente? Reicht das Geld nicht, müssen Vermögenswerte veräußert werden oder z. B. die Kinder Unterhalt für den betroffenen Elternteil leisten. Wie eingangs erwähnt: Pflege ist ein Thema für die ganze Familie – Ihrer Familie, der
Sie viel Ärger sparen können, wenn Sie sich selbst um Ihren Pflegefall kümmern. Das ist auf verschiedene Arten möglich, die wir Ihnen gerne vorstellen, wenn Sie dieses wichtige
Thema angehen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Vorsatz 3 – uns Veränderungen zeitnah mitteilen, damit Ihr Schutz nicht leidet!
Als Ihr Versicherungsmakler sind wir natürlich auch Versicherungsvermittler. Allerdings ist unser Berufsstand als einziger alleine dem Auftrag des Kunden verpflichtet. Wir müssen Versicherungslösungen für Sie finden, die zu Ihrer Risikosituation passen. Zu unseren Aufgaben zählt auch die laufende Aktualisierung Ihrer Absicherung. Geben Sie uns daher bitte immer umgehend Nachricht, wenn sich etwas ändert, z.B. Beginn/Ende Berufsausbildung, Schule oder Studium, Freiwilligenwehrdienst, Hauskauf/ Bau bereits in der Planungs- und Findungsphase, Arbeitsplatzwechsel, Karrieresprung im Beruf, Beginn von Pflegebedürftigkeit, Aufnahme von Verwandten in den Haushalt, Wechsel in die Selbstständigkeit, Geburt, Heirat, Partnerschaft, Todesfall, Scheidung, längere Erkrankung, Unfall, Auslandsaufenthalt, Änderungen bei Kfz-Nutzung, Überprüfen der Kaskodeckung und ganz generell bei größeren Anschaffungen.
Alle diese Veränderungen können – müssen aber nicht – zu Veränderungen beim Versicherungsbedarf führen. Für Sie prüfen können wir das aber eben nur, wenn Sie uns dies (möglichst schon im Vorfeld) mitteilen. Bitte helfen Sie uns dabei, dass wir unseren Job für Sie auch so gut machen können, wie es Ihr Anspruch ist. Wir stehen Ihnen auch wirklich gerne für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!